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Haftungsgefahren und rechtlich richtiges Verhalten von Geschäftsführern in der Krise der GmbH (& Co. KG) – Corona ist kein Freibrief

Das Wirtschaftsrecht in Zeiten von COVID-19 ist kein Freibrief für Gesellschafter und Geschäftsführer von GmbH und GmbH & Co. KG. Im Focus sind u.a.

  • Abgrenzung Krise – Insolvenzreife der GmbH (& Co. KG nach aktueller Rechtsprechung
  • Haftung der Gesellschafter

Fehlerhafte Kapitalaufbringung
Verbotene Stammkapitalrückgewähr
Missbrauchs- und Existenzvernichtungshaftung
Rückzahlung der Kommanditeinlage
Gesellschafterdarlehen und vergleichbare Finanzierungshilfen

  • Haftung der Geschäftsführer

Insolvenzverursachungshaftung
InsolvenzverschleppungshaftungSonstige krisennahe Haftungsgefahren

  • Haftungserleichterungen

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Haftungserleichterungen bei §§ 64 Absatz 1 und 2 GmbHG, 130a HGB

Sprechen Sie mit uns, wie Sie mit diesen Haftungsbesonderheiten angemessen umgehen können.

RA Jürgen Glock
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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