Haftungsgefahren und rechtlich richtiges Verhalten von Geschäftsführern in der Krise der GmbH (& Co. KG) – Corona ist kein Freibrief
Das Wirtschaftsrecht in Zeiten von COVID-19 ist kein Freibrief für Gesellschafter und Geschäftsführer von GmbH und GmbH & Co. KG. Im Focus sind u.a.
- Abgrenzung Krise – Insolvenzreife der GmbH (& Co. KG nach aktueller Rechtsprechung
- Haftung der Gesellschafter
Fehlerhafte Kapitalaufbringung
Verbotene Stammkapitalrückgewähr
Missbrauchs- und Existenzvernichtungshaftung
Rückzahlung der Kommanditeinlage
Gesellschafterdarlehen und vergleichbare Finanzierungshilfen
- Haftung der Geschäftsführer
Insolvenzverursachungshaftung
InsolvenzverschleppungshaftungSonstige krisennahe Haftungsgefahren
- Haftungserleichterungen
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Haftungserleichterungen bei §§ 64 Absatz 1 und 2 GmbHG, 130a HGB
Sprechen Sie mit uns, wie Sie mit diesen Haftungsbesonderheiten angemessen umgehen können.
RA Jürgen Glock
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht