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(Holding-) Strukturen für den Mittelstand


Mittelständische Unternehmen „sammeln“ in ihren operativen Betriebseinheiten (bevorzugt in der Rechtsform der GmbH) häufig hohes Betriebsvermögen an. Im „worst case“, der Insolvenz, ist es verloren.

Hier bietet eine steuerneutrale (Um-) Strukturierung des Unternehmens einen Ausweg.

Durch die Etablierung einer Holding-Struktur – zu Buchwerten, ohne Aufdeckung stiller Reserven –  werden strikt voneinander getrennte Vermögenssphären geschaffen. Anschließend kann Vermögen aus dem operativen Risikobereich in den abgesicherten Bereich der Holding-Gesellschaft übertragen werden, z.B. durch Ausschüttung des Gewinns mit einer Steuerbelastung von nur ca. 1,5%.  Zudem ist auch der spätere Verkauf der Geschäftsanteile der Tochtergesellschaft mit einer Steuerbelastung von nur ca. 1,5% möglich.

Regelmäßig beraten wir in diesem Zusammenhang auch zur Nachfolge im Unternehmen.

So schaffen wir Strukturen für den Mittelstand. Mit Expertise im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht.
  • Restrukturierungsmaßnahmen
  • Umwandlungsmaßnahmen (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung)
  • Sicherung von Betriebsvermögen
  • Strikte Trennung von Vermögen und unternehmerischen Risiko
  • Unternehmensnachfolge planen und gestalten

Die Glock Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt in Fragen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts.

Rufen Sie uns an:  +49 (0) 941 280 77 25

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